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Wege aus der Krise - ein Angebot für Kleinunternehmer

Ein Unternehmer hat es schwer, sich am Markt zu behaupten. Besonders in der heutigen wirtschaftlichen Situation, in der viele Unternehmen scheitern.

Nach Aufgabe seines Unternehmens verbleibt dem Unternehmer im Gegensatz zu entlassenen Beschäftigten in der Regel nur die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld 2) oder, falls keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden kann, die normale Grundsicherung (SGB XII), was der ehemaligen Sozialhilfe entspricht.

Mit einem Projekt zur Abwicklungs- und Perspektivberatung für Selbstständige reagierte der Verein Schuldnerhilfe Essen bereits 2004 auf die zunehmende Zahl von Insolvenzen bei Kleinunternehmern. Das Modellprojekt begann am 01.08.2004 und endete am 31.07.2006. Es wurde aus Mitteln der ARD Fernsehlotterie gefördert.

Information zum Projekt können Sie hier herunterladen:
| Projektbericht | Faltblatt | NRZ-Artikel | WAZ-Artikel |

Unsere Hilfe

Auch nach dem Ende der Projektförderung bietet der VSE Ratsuchenden weiter seine Hilfe an. Diese kann jedoch nur noch gegen Entgelt geleistet werden. Die Kostenbeteiligung beträgt 90 € für die erste und 45 € für jede weitere Beratung.

Margarethe Meyer
Beraterin

Betroffene können sich an uns wenden, wenn sie ein Kleingewerbe mit nicht mehr als 5 Beschäftigten betreiben und sich ihr Wohnsitz in Essen befindet. Unsere Insolvenzberaterin Margarethe Meyer erforscht gemeinsam mit Ihnen die Ursachen der Krise und erarbeitet Lösungswege. Unter 827260 können Sie sich telefonisch beraten lassen oder einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.

Unser Angebot

  • Beratung zu Fragen der Existenzsicherung
  • Prüfung von Ansprüchen auf Sozialleistungen
  • Informationen zur Gewerbeabmeldung
  • Tipps für den Umgang mit Gläubigern (z.B. Vermieter der Gewerberäume)
  • Information zum Umgang mit Sicherungsrechten Dritter (z.B. Ware unter Eigentumsvorbehalt)
  • Hilfe zur Beurteilung der Ertragslage Ihres Unternehmens
  • Beratung zum Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Information zum Krankenversicherungsschutz
  • Informationen zu Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

Was wir nicht leisten können

  • Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung
  • Steuerberatung, Kreditvermittlung, Umschuldung

Was wir für die Beratung benötigen

  • Beratungsbogen, Gläubigerliste, BWA
  • Unterlagen der Gläubiger (z.B. Mahnschreiben, Vollstreckungstitel, sortiert nach Gläubigern)

Neu seit März 2009: Krisen- und Sanierungsberatung vor Ort

Ein Berater des VSE mit kaufmännischer Erfahrung ist betroffenen Kleinunternehmern in Einzelfällen bei Zahlungsunfähigkeit und zurückgehenden Absatz- und Verkaufszahlen behilflich. Kompetente Beratung und ein aktives Vor-Ort-Krisenmanagement helfen Betroffenen, unternehmerisch wieder Tritt zu fassen.

 

Seit 01.07.10: Das neue Pfändungsschutzkonto
04.05.10: VSE-Report 2010 erschienen
08.12.09: FinanzFührerschein kann ab sofort wieder bestellt werden
15.06.09: Bilanz - 10 Jahre Verbraucherinsolvenz
14.09.10:
Das Insolvenzgesetz
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