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Wege aus der Krise - ein Angebot für
Kleinunternehmer
Ein Unternehmer hat es schwer, sich am Markt zu behaupten.
Besonders in der heutigen wirtschaftlichen Situation, in der
viele Unternehmen scheitern.
Nach Aufgabe seines Unternehmens verbleibt dem Unternehmer
im Gegensatz zu entlassenen Beschäftigten in der Regel
nur die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld
2) oder, falls keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt
werden kann, die normale Grundsicherung (SGB XII), was der
ehemaligen Sozialhilfe entspricht.
Mit
einem Projekt zur Abwicklungs- und Perspektivberatung für
Selbstständige reagierte der Verein Schuldnerhilfe Essen
bereits 2004 auf die zunehmende Zahl von Insolvenzen bei Kleinunternehmern.
Das Modellprojekt begann am 01.08.2004 und endete am 31.07.2006.
Es wurde aus Mitteln der ARD Fernsehlotterie gefördert.
Information zum Projekt können Sie hier
herunterladen:
| Projektbericht | Faltblatt
| NRZ-Artikel
| WAZ-Artikel
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Unsere Hilfe
Auch nach dem Ende der Projektförderung bietet der VSE
Ratsuchenden weiter seine Hilfe an. Diese kann jedoch nur
noch gegen Entgelt geleistet werden. Die Kostenbeteiligung
beträgt 90 € für die erste und 45 € für
jede weitere Beratung.
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Margarethe Meyer
Beraterin |
Betroffene können sich an uns wenden, wenn sie ein Kleingewerbe
mit nicht mehr als 5 Beschäftigten betreiben und sich
ihr Wohnsitz in Essen befindet. Unsere Insolvenzberaterin
Margarethe Meyer erforscht gemeinsam mit Ihnen die Ursachen
der Krise und erarbeitet Lösungswege. Unter 827260 können
Sie sich telefonisch beraten lassen oder einen Termin für
ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Unser Angebot
- Beratung zu Fragen der Existenzsicherung
- Prüfung von Ansprüchen auf Sozialleistungen
- Informationen zur Gewerbeabmeldung
- Tipps für den Umgang mit Gläubigern (z.B. Vermieter
der Gewerberäume)
- Information zum Umgang mit Sicherungsrechten Dritter (z.B.
Ware unter Eigentumsvorbehalt)
- Hilfe zur Beurteilung der Ertragslage Ihres Unternehmens
- Beratung zum Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren
- Information zum Krankenversicherungsschutz
- Informationen zu Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Was wir nicht leisten können
- Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung
- Steuerberatung, Kreditvermittlung, Umschuldung
Was wir für die Beratung benötigen
- Beratungsbogen, Gläubigerliste, BWA
- Unterlagen der Gläubiger (z.B. Mahnschreiben, Vollstreckungstitel,
sortiert nach Gläubigern)
Neu seit März 2009: Krisen- und Sanierungsberatung vor Ort
Ein Berater des VSE mit kaufmännischer Erfahrung ist betroffenen Kleinunternehmern in Einzelfällen bei Zahlungsunfähigkeit und zurückgehenden Absatz- und Verkaufszahlen behilflich. Kompetente Beratung und ein aktives Vor-Ort-Krisenmanagement helfen Betroffenen, unternehmerisch wieder Tritt zu fassen.
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