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Die am 01. Januar 1999 eingeführte Insolvenzordnung gibt überschuldeten Menschen die Chance eines wirtschaftlichen Neuanfangs. Seit Dezember 2001 können auch zahlungsunfähige Verbraucher, die bisher die Gerichtskosten nicht aufbringen konnten, das Verfahren beantragen. Ausgenommen sind Selbstständige und ehemals Selbstständige, die mehr als 19 Gläubiger oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben, (z.B. Sozialversicherungsabgaben für Angestellte). Sie können jedoch das Regelinsolvenzverfahren beantragen.

Im Verbraucherinsolvenzverfahren wird im ersten Schritt versucht, sich mit allen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Scheitert dies, wird von einer geeigneten Stelle eine Bescheinigung ausgestellt. Geeignete Stellen sind z.B. Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte und Steuerberater. Dann wird der Antrag bei Gericht gestellt. Es entscheidet, ob nochmals - diesmal mit seiner Hilfe - ein Einigungsversuch gestartet werden soll. Wird dies verneint oder scheitert der 2. Versuch, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet.

Ab jetzt verkürzt sich die Wohlverhaltensperiode für alle Antragsteller von 7 auf 6 Jahre, und zwar nun bereits schon ab Insolvenzeröffnung. Die Dauer von 5 Jahren bei Zahlungsunfähigkeit vor 1997 entfällt! In dieser Zeit muss der Schuldner die pfändbaren Beträge seines Einkommens über einen Treuhänder an seine Gläubiger zahlen. Ferner muss er bestimmte Obliegenheiten erfüllen, wie z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben. Hat er die Zeit gut überstanden, erhält er durch einen gerichtlichen Beschluss die Befreiung von den Restschulden.

Wir beraten Sie zum Thema Verbraucherinsolvenzverfahren, hier einige erste Tipps:

  • Ordnen Sie Ihre Unterlagen.
  • Nehmen Sie an unserer Infoveranstaltung zum Insolvenzrecht teil.
  • Lassen Sie sich von kompetenter Stelle beraten wie z.B. von nichtgewerblichen Schuldner- oder Verbraucherberatungsstellen und Rechtsanwälten.
  • Anträge, sowohl für das Verbraucher- wie auch für das Regelinsolvenzverfahren erhalten Sie bei Gericht oder Schuldnerberatungsstellen.
  • Wir halten die Anträge auch für Sie zum Download bereit. Lassen Sie sich beim Ausfüllen von einer anerkannten Insolvenzberatungsstelle helfen!

Downloadanleitung:
Um die Anträge nutzen zu können, benötigen Sie die Software Acrobat Reader. Sollte diese auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie sie hier kostenlos downloaden.

 

Seit 01.07.10: Das neue Pfändungsschutzkonto
04.05.10: VSE-Report 2010 erschienen
08.12.09: FinanzFührerschein kann ab sofort wieder bestellt werden
15.06.09: Bilanz - 10 Jahre Verbraucherinsolvenz
14.09.10:
Das Insolvenzgesetz
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