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Die am 01. Januar 1999 eingeführte Insolvenzordnung gibt überschuldeten
Menschen die Chance eines wirtschaftlichen Neuanfangs. Seit Dezember
2001 können auch zahlungsunfähige Verbraucher, die bisher
die Gerichtskosten nicht aufbringen konnten, das Verfahren beantragen.
Ausgenommen sind Selbstständige und ehemals Selbstständige,
die mehr als 19 Gläubiger oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen
haben, (z.B. Sozialversicherungsabgaben für Angestellte). Sie
können jedoch das Regelinsolvenzverfahren beantragen.
Im Verbraucherinsolvenzverfahren wird im ersten Schritt versucht,
sich mit allen Gläubigern außergerichtlich zu einigen.
Scheitert dies, wird von einer geeigneten Stelle eine Bescheinigung
ausgestellt. Geeignete Stellen sind z.B. Schuldnerberatungsstellen,
Rechtsanwälte und Steuerberater. Dann wird der Antrag bei Gericht
gestellt. Es entscheidet, ob nochmals - diesmal mit seiner Hilfe
- ein Einigungsversuch gestartet werden soll. Wird dies verneint
oder scheitert der 2. Versuch, wird das eigentliche Insolvenzverfahren
eröffnet.
Ab jetzt verkürzt sich die Wohlverhaltensperiode für
alle Antragsteller von 7 auf 6 Jahre, und zwar nun bereits schon
ab Insolvenzeröffnung. Die Dauer von 5 Jahren bei Zahlungsunfähigkeit
vor 1997 entfällt! In dieser Zeit muss der Schuldner die pfändbaren
Beträge seines Einkommens über einen Treuhänder an
seine Gläubiger zahlen. Ferner muss er bestimmte Obliegenheiten
erfüllen, wie z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben.
Hat er die Zeit gut überstanden, erhält er durch einen
gerichtlichen Beschluss die Befreiung von den Restschulden.
Wir beraten Sie zum Thema Verbraucherinsolvenzverfahren, hier einige
erste Tipps:
- Ordnen Sie Ihre Unterlagen.
- Nehmen Sie an unserer Infoveranstaltung
zum Insolvenzrecht teil.
- Lassen Sie sich von kompetenter Stelle beraten wie z.B. von
nichtgewerblichen Schuldner- oder Verbraucherberatungsstellen
und Rechtsanwälten.
- Anträge, sowohl für das Verbraucher- wie auch für
das Regelinsolvenzverfahren erhalten Sie bei Gericht oder Schuldnerberatungsstellen.
- Wir halten die Anträge auch für Sie zum Download bereit.
Lassen Sie sich beim Ausfüllen von einer anerkannten Insolvenzberatungsstelle
helfen!

Downloadanleitung:
Um die Anträge nutzen zu können, benötigen Sie die
Software Acrobat Reader. Sollte diese auf Ihrem Rechner nicht installiert
sein, können Sie sie hier
kostenlos downloaden.
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